FAQ2024-03-16T22:34:11+01:00

Häufig gestellte Fragen

Ihr erfahrener KFZ-Sachverständiger für Haftpflichtschäden an Ihrem PKW oder Fahrrad

Warum hat die Vergleichswertanalyse im Falle eines Haftpflichtschadens Vorrang vor der Sachwertanalyse?2024-03-16T22:36:56+01:00

Im Falle eines Haftpflichtschadens hat die Vergleichswertanalyse (Marktwertanalyse) Vorrang vor der Sachwertanalyse, weil sie eine direkte und marktgerechte Bewertung des aktuellen Werts eines Fahrzeugs ermöglicht. Durch den Vergleich mit ähnlichen Objekten auf dem Markt kann der aktuelle Marktwert des beschädigten Fahrzeugs präzise ermittelt werden. Diese Methode spiegelt den wahren Marktwert wider, basierend auf Angebot und Nachfrage sowie auf aktuellen Markttrends. Die Sachwertanalyse kommt zum Einsatz, wenn keine vergleichbaren Objekte verfügbar sind, um einen Marktwert zu ermitteln. Sie basiert stärker auf den physischen und technischen Aspekten des Fahrzeugs, wie Alter, Zustand und Spezifikationen, ohne jedoch den aktuellen Marktwert so direkt zu berücksichtigen wie die Vergleichswertanalyse.

Ist eine Abschreibung bei einem Fahrrad eher Degressiv oder Linear?2024-03-16T22:31:31+01:00

Die lineare Abschreibung entspricht am besten dem Wertverlust eines Fahrrads, denn ein sorgfältig gewartetes und regelmäßig gepflegtes Rad verliert seinen Wert gleichmäßig. So wird der Kaufpreis fair über die geschätzte Nutzungsdauer verteilt, und man bildet den Wertverlust realistisch ab. Die degressive Abschreibung hingegen unterstellt einen zu hohen Wertverlust gleich nach dem Kauf, was der tatsächlichen Wertentwicklung bei Fahrrädern oft nicht gerecht wird.

Erhalte ich bei einem Schaden an meinem Fahrrad ebenfalls eine Nutzungsausfallentschädigung oder ein Ersatzfahrrad?2024-02-14T15:30:01+01:00

Ja, auch bei einem Fahrradunfall haben Sie das Recht auf einen Nutzungsausfall. Jedoch stellt sich die entscheidende Frage, ob Sie das Fahrrad täglich nutzen. Ein plausibler Grund für einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder ein Ersatzfahrrad wäre beispielsweise, wenn Sie das Fahrrad täglich für den Weg zur Arbeit verwenden. Dies zeigt die Notwendigkeit des Fahrrads für Ihre alltägliche Fortbewegung und unterstreicht, wie wichtig es ist, bei einem Schaden schnell eine Lösung zu finden, um Ihre Mobilität aufrechtzuerhalten. Die regelmäßige Nutzung des Fahrrads für berufliche Pendelfahrten oder andere tägliche Erledigungen macht deutlich, dass ein Nutzungsausfall nicht nur Unannehmlichkeiten mit sich bringt, sondern auch wesentliche Auswirkungen auf Ihren Alltag haben kann.

Was bekomme ich bei einem Totalschaden durch einen Haftpflichtschaden bezahlt?2024-02-14T15:16:32+01:00

Bei einem Haftpflichtschaden bekommen Sie immer den Wiederbeschaffungswert erstattet. Dieser Wert entspricht dem Betrag, den Sie benötigen würden, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben. Es kommt vor, dass Versicherungen argumentieren, nur den Sachwert zahlen zu müssen. Doch in Fällen von Haftpflichtschäden ist diese Argumentation falsch. Vertrauen Sie auf meine Expertise und beauftragen Sie mich mit der Begutachtung. So können Sie sicher sein, dass Sie eine Entschädigung erhalten, die dem Wert des beschädigten Fahrzeugs entspricht.

Ich habe die Befürchtung meine Achse an meinen PKW ist durch den Unfall beschädigt. Prüfen Sie dies auch bei der Begutachtung?2024-02-14T15:04:30+01:00

Selbstverständlich wird bei Ihrem Fahrzeug auch die Achsgeometrie berücksichtigt. Da es sich bei den Achsteilen um sicherheitsrelevante Komponenten handelt, widmen wir diesen besondere Aufmerksamkeit. In meinem Labor habe ich die Möglichkeit, eine Achsvermessung durchzuführen. Sollte nicht auszuschließen sein, ob die Achse beschädigt wurde, kann dies mit einer Achsvermessung überprüft werden. Selbstverständlich ist dies im Falle eines Haftpflichtschadens für Sie kostenlos. Die Kosten werden direkt über das Gutachterhonorar abgerechnet.

Kann ich als Leasingnehmer für mein Leasing-Fahrrad einen freien Gutachter bei einem Haftpflichtschaden beauftragen?2024-02-14T14:52:46+01:00

Auch wenn Sie nicht der Eigentümer, sondern lediglich der Leasingnehmer eines Fahrrads sind, steht Ihnen das Recht zu, einen freien Gutachter zu beauftragen. Dies ist besonders empfehlenswert, da Sie als Leasingnehmer die Verantwortung für die Schadensregulierung übernehmen. Mit einem durch den Gutachter erstellten Gutachten erhalten Sie ein aussagekräftiges Dokument, das nicht nur eine nahtlose Leasingrückgabe im Zusammenhang mit dem Unfallschaden ermöglicht, sondern auch die Höhe der Wertminderung präzise feststellt. Diese genaue Ermittlung der Wertminderung ist entscheidend, da sie bei Bedarf auch vor Gericht Bestand hat. So gewährleisten Sie, dass alle Ansprüche korrekt geltend gemacht werden können und vermeiden später Unstimmigkeiten bei der Rückgabe des Leasing-Fahrrads.

Darf ich als Leasingnehmer einen freien Gutachter bei einem Haftpflichtschaden am Leasingauto beauftragen?2024-02-14T14:45:16+01:00

Auch wenn Sie nicht der Eigentümer, sondern lediglich der Leasingnehmer sind, steht Ihnen das Recht auf einen freien Gutachter zu. Dies ist besonders zu empfehlen, da Sie als Leasingnehmer die volle Verantwortung für die Schadensregulierung tragen. Mit einem durch den Gutachter erstellten Gutachten verfügen Sie über ein fundiertes Dokument, das nicht nur die Grundlage für eine einwandfreie Leasingrückgabe im Zusammenhang mit dem Unfallfahrzeug bildet, sondern auch die Höhe der Wertminderung präzise ermittelt. Diese Bewertung der Wertminderung ist von entscheidender Bedeutung, da sie, falls notwendig, auch vor Gericht Bestand hat. Somit sichern Sie sich ab und stellen sicher, dass alle Ansprüche korrekt geltend gemacht werden können, um späteren Unstimmigkeiten bei der Fahrzeugrückgabe vorzubeugen.

Können Sie auch mein Fahrrad oder E-Bike begutachten?2024-02-14T15:17:27+01:00

Ja, bin ich in der Lage Ihnen eine professionelles Schaden- und Mangelgutachten für Ihre Fahrrad zu erstellen. Auch an einer speziellen Weiterbildung habe ich teilgenommen.

Können Sie auch Elektroautos begutachten?2024-01-18T08:42:00+01:00

Ja, ich habe an einer speziellen Weiterbildung für elektrische Antriebe teilgenommen und habe auch schon einige elektrifizierte Fahrzeug begutachtet. Gerne kann ich Sie hier umfangreich Beraten.

Ich habe ein Leasingauto. Darf ich mir trotzdem einen freien Gutachter holen?2024-01-18T08:42:10+01:00

Ja, auch bei einem Leasingauto dürfen Sie, wenn Sie unschuldig sind, auf einen freien Gutachter zurückgreifen. Gerade wenn Sie nicht der Eigentümer von dem Fahrzeug sind, ist es um so wichtiger, dass Sie ein professionelles Gutachten für den Schaden haben.

Ich bin mir unsicher ob ich das richtige tue. Können Sie mich trotzdem beraten?2024-01-18T08:42:16+01:00

Selbstverständlich dürfen Sie sich bei mir melden. Bei mir sind alle Beratungsgespräche kostenlos!

Ich habe mein Auto getuned/umgebaut. Bekomme ich, wenn ich unschuldig bin, alles von der Versicherung bezahlt?2024-01-18T08:42:24+01:00

Selbstverständlich muss die Versicherung das bezahlen was kaputt ging. Ich werde im Gutachten genau auf den Zustand und die Austattung des Fahrzeug eingehen. Egal ob original oder getuned.

Nach der Begutachtung stellt sich heraus das ich doch schuldig bin. Muss ich die Kosten jetzt selber tragen?2024-01-18T08:42:32+01:00

Da Sie nur ein Anspruch auf einen eigenen Gutachter haben, wenn Sie unschuldig in den Unfall verwickelt wurden, so werden die Kosten des Gutachters nicht von der Versicherung übernommen.

Wer zahlt die Kosten für Achsvermessung und Fehlerauslesung?2024-01-18T08:42:39+01:00

Die sogenannten Schadensfestellungskosten übernehme ich, bzw. Ihr Gutachter, und rechnet Sie später mit der Versicherung ab. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Muss ich bei der Besichtigung dabei sein?2024-01-18T08:42:44+01:00

Nein, Sie müssen bei der Besichtigung nicht dabei sein. Ich kann das Fahrzeug alleine besichtigen. Alle Informationen die ich benötige können wir über das Telefon, Email oder sonstige Kommunikationsmittel erledigen. Auch die Abtretungserklärung bzw. den Auftrag kann online unterschrieben werden.

Mein Auto ist nicht mehr fahrbereit. Was kann ich jetzt tun?2024-01-18T08:42:48+01:00

Wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, so können Sie auf einen Mietwagen zurückgreifen. Sind Sie an dem Unfall unschuldig, so werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen. Im Kaskofall sollten Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen ob Sie einen Schutzbrief oder ähnliches haben.

Brauche ich bei der Regulierung eines Unfalls einen Rechtsanwalt?2024-01-18T08:42:56+01:00

Da der Prozess der Unfallregulierung nicht einfach ist, ist immer zu Raten einen Rechtsanwalt einzuschalten. Ein Laie kann hier sehr schnell überfordert sein. Sind sie unschuldig, so werden die Kosten für den Rechtsanwalt von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Wo kann mein Fahrzeug besichtigt werden?2024-01-18T08:43:03+01:00

Wo wir das Fahrzeug anschauen, könne Sie entscheiden. Eine Begutachtung in der Werkstatt hat Vorteile da wir dort auf die Werkstattausrüstung zurückgreifen können. Aber auch eine Begutachtung bei Ihnen zu Hause ist kein Problem.

Die Versicherung sagt ich bleibe auf den Gutachterkosten sitzen, stimmt das?2024-01-18T08:43:15+01:00

Wenn Sie unschuldig in den Unfall geraten sind, so steht Ihnen ein freier Gutachter zu und die Versicherung muss die Kosten übernehmen. Sollte sich nichts an der Schuldfrage ändern, so brauchen Sie keine Angst haben auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Was kostet mich das Gutachten?2024-01-18T08:43:19+01:00

Sobald sie unschuldig in einen Unfall verwickelt wurden, ist die Begutachtung durch einen freien Sachverständigen für Sie kostenlos. Sollten Sie selber schuldig an dem Unfall sein, so müssen Sie die Kosten für die Begutachtung selber tragen. Gerne kann ich Ihnen ein individuelles Angebot machen.

Kostet mich die Beauftragung des Gutachters in einem Haftpflichtschadenfall etwas?2024-01-18T08:43:26+01:00

In einem Haftpflichtschadenfall, bei dem Sie nicht der Verursacher des Schadens sind, werden die Kosten für die Beauftragung eines Gutachters in der Regel von der Versicherung des Schadenverursachers übernommen. Dies gilt vor allem, wenn es sich um einen signifikanten Schaden handelt und die Schuldfrage eindeutig geklärt ist. Kleinere Schäden können jedoch Ausnahmen darstellen, bei denen die Versicherung möglicherweise nur einen Kostenvoranschlag akzeptiert und nicht die Kosten für ein vollständiges Gutachten trägt. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld mit der gegnerischen Versicherung abzustimmen oder rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Kosten für das Gutachten übernommen werden.

Die Versicherung will lediglich ein Kostenvoranschlag, darf ich trotzdem einen Gutachter beauftragen?2024-01-18T08:43:36+01:00

Ja, Sie dürfen einen unabhängigen Gutachter beauftragen, auch wenn die Versicherung lediglich einen Kostenvoranschlag fordert. Der Gutachter prüft zunächst, ob ein Kostenvoranschlag für die Schadensregulierung ausreichend ist. Bei größeren Schäden oder wenn Unklarheiten über den Umfang des Schadens bestehen, kann ein detailliertes Gutachten sinnvoll sein, da es eine umfassende und fachkundige Einschätzung des Schadens liefert. Falls der Gutachter zu dem Schluss kommt, dass ein Kostenvoranschlag genügt, kann er diesen erstellen. Diese Beurteilung hängt von der Art und dem Umfang des Schadens ab.

Die gegnerische Versicherung hat sich noch nicht bei mir gemeldet. Darf ich trotzdem einen Gutachter beauftragen?2024-01-18T08:43:41+01:00

Sobald die Schuldfrage geklärt ist und feststeht, dass Sie unschuldig sind, dürfen Sie mit der Regulierung beginnen. Wenn der Fall eindeutig ist, müssen Sie nicht darauf warten, dass sich die gegnerische Versicherung bei Ihnen meldet. Es ist jedoch ratsam, sich eine Haftungsbestätigung von der gegnerischen Versicherung ausstellen zu lassen. Diese Aufgabe übernehme ich gerne für Sie.

Wer sagt mir, ob mein Fahrzeug noch fahrbereit nach dem Unfall ist?2024-01-18T08:43:46+01:00

Bei der Begutachtung Ihres Fahrzeugs nach dem Unfall überprüfe ich als Gutachter den Zustand Ihres Fahrzeugs und entscheide, ob es noch fahrbereit ist. Diese Beurteilung basiert auf verschiedenen Sicherheits- und Funktionalitätsaspekten. Meine Feststellung ist entscheidend für die weitere Abwicklung und hat Einfluss auf anfallende Kosten sowie Entscheidungen im Verlauf der Schadensregulierung.

Zu welcher Werkstatt darf ich gehen, um den Schaden zu reparieren? Gibt es eine Werkstattbindung im Haftpflichtschadenfall?2024-01-18T08:43:54+01:00

Nein, im Falle eines Haftpflichtschadens haben Sie das Recht, selbst zu entscheiden, welche Werkstatt Ihren Schaden repariert. Es besteht keine Werkstattbindung. Sie können also eine Werkstatt Ihrer Wahl auswählen, um die Reparatur durchführen zu lassen. Falls Sie keine spezifische Werkstatt benennen oder keine Präferenz haben, werde ich eine regionale, markengebundene Fachwerkstatt für die Kalkulation des Schadens heranziehen. Diese Auswahl stellt sicher, dass Ihr Fahrzeug nach Herstellervorgaben und mit entsprechender Fachkenntnis repariert wird.

Muss ich den Gutachter von der Versicherung akzeptieren?2024-01-18T08:43:58+01:00

Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren? Intuitiv stellen Sie sich diese wichtige Frage bei der Schadensregulierung nach einem Unfallereignis. Sie misstrauen der Versicherung des Unfallgegners? Dann DÜRFEN Sie diese Frage mit einem klaren Nein beantworten. Nur bei einem Kaskoschaden sind Ihnen als Versicherten die Hände gebunden. Augen auf bei der Gutachterwahl nach einem Unfall: Dieser Ratgeber klärt über Ihre Rechte und die finanziellen Auswirkungen Ihrer Entscheidungen auf. Die Formel aus der Überschrift gibt Ihnen eine erste Orientierung!

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