Unverschuldeter Unfall? Ihr Kfz-Gutachten kostet Sie nichts.

Unfallgutachten ohne Kosten – die gegnerische Versicherung zahlt.

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  • Über 6000 erstellte Gutachten

  • Bekannt aus „sport auto“ und „auto motor und sport“

  • 4,9 ★ – Top bewertet bei Google

  • BVSK geprüfter Kfz-Sachverständiger

  • Freundlich – Schnell – Professionell

Umfassende Expertise für eine transparente und effiziente Abwicklung Ihres Schadensfalls

Haben Sie einen Verkehrsunfall erlitten und stehen nun vor der Herausforderung, den entstandenen Schaden korrekt zu bewerten? Ein professionelles Unfallgutachten ist in solchen Fällen unerlässlich. Es dient als fundierte Grundlage für die Schadensregulierung mit Versicherungen und gewährleistet, dass Sie eine faire Entschädigung für Ihre Verluste erhalten.

Unfallgeschädigte haben keine Kosten zu fürchten

Bei der Erstellung eines Unfallgutachtens geht es um mehr als nur die reine Schadensbewertung. Es ist ein umfassender Prozess, der eine genaue Analyse des Fahrzeugs, eine Bewertung der Unfallumstände und eine detaillierte Dokumentation der Schäden umfasst. Unsere zertifizierten Gutachter bringen ihre Expertise und Erfahrung ein, um sicherzustellen, dass jedes Detail berücksichtigt wird.

  • Vor-Ort Begutachtung & Beweissicherung
  • Recherche der Schadennummer vom Unfallgegner
  • Versenden des Gutachtens direkt an die Versicherung

  • Abrechnung direkt mit der Versicherung

Für was brauche ich ein Unfallgutachten?

Ein Schadengutachten brauchen Sie immer dann, wenn eine Sache beschädigt wurde und Sie diese Beschädigung vor Jemandem erklären müssen. Durch Worte ist so eine Beschädigung immer schlecht zu erklären. Meist benötigen Sie dazu ein Dokument, indem genau beschrieben ist, was beschädigt wurde. In einem Schadengutachten stehen alle Details des Objekts, es erfolgt eine Wertermittlung, eine detaillierte Schadenaufnahme inklusive aller Beschädigungen und der Reparaturweg wird aufgezeigt. Zum Schluss werden noch Lichtbilder angehängt um dem Leser des Gutachtens ein genaues Bild zu vermitteln. So kann man genau sehen was kaputt ist, ohne das Objekt vor sich zu haben.

Schadengutachten für die Versicherung

Ein typischer Fall für die Notwendigkeit eines Gutachtens ist ein Versicherungsfall. Die Versicherung wird nicht einfach so viel Geld bezahlen wie Sie verlangen. Hier wird ein Gutachten benötigt um der Versicherung die Sachlage zu erklären. Aber auch vor Gericht wird ein Schadengutachten benötigt wenn Sie z.B. dem Richter erklären wollen was beschädigt wurde. Nur mit einem neutralen Gutachten wird der Richter sich der Sache annehmen. Auch zur Beweissicherung ist ein Schadengutachten gedacht. Sollten Sie z.B. schnellst möglich eine Reparatur in Erwägung ziehen, ohne dass die Schuldfrage geklärt wurde, so können Sie mit einem Gutachten Ihren Schaden auch später noch darstellen.

Wer übernimmt die Kosten eines Unfallgutachten?

Wer das Gutachten bezahlt hängt immer von der Sachlage ab. Sind sie unschuldig an der Beschädigung, so muss der Schädiger die Kosten übernehmen. Sind sie selbst schuldig, so müssen Sie das Gutachten selber bezahlen. Haben Sie eine Versicherung abgeschlossen, die bei Eigenverschuldung bezahlt, so müssen Sie sich mit dieser in Verbindung setzen. In der Regel schickt dann die Versicherung einen eigenen Gutachter. Die Kosten für so ein Gutachten geht in der Regel von der Schadensumme aus. Gerne können Sie Kontakt zu mir aufnehmen und ich mache ihnen ein Angebot.

Wer erstellt mir so ein Gutachten?

Ein Gutachten muss immer von einer unabhängigen Person erstellt werden. Da Befangenheit bei einem Gutachten immer ein Thema ist, ist die Neutralität des Gutachters sehr wichtig. Befangen ist hier z.B. der Schädiger, der für den Schaden aufkommen muss. Dieser würde den Schaden in seinem Interesse eher gering einschätzen. Auch die Versicherung ist befangen, da diese ebenfalls ein wirtschaftliches Interesse an einem geringen Schaden hat. Sie, als Geschädigter, sind ebenfalls befangen da in Ihrem Interesse der Schaden eher größer ausfallen würde. Ebenfalls befangen ist die Werkstatt, da diese ein wirtschaftliches Interesse hat eine hohe Rechnung zu schreiben. Daher benötigen Sie eine unbefangene Person als Gutachter. Dieser ist zur Schadenminderung und Neutralität verpflichtet.

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Kurz – FAQ – Unfallschaden

1. Kommt der Gutachter zu mir nach Hause?

Ja. Auf Wunsch komme ich direkt zu Ihnen – nach Hause, an den Arbeitsplatz oder in die Werkstatt. Nach einem unverschuldeten Unfall müssen Sie Ihr beschädigtes Fahrzeug so nicht extra bewegen. Mein Einsatzgebiet umfasst den Rems-Murr-Kreis und Umgebung (Backnang, Waiblingen, Winnenden, Schorndorf, Stuttgart). Vor-Ort-Termine im Umkreis von rund 40 km sind für Sie kostenlos.

2. Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Sehr schnell – in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Nach einem Unfall zählt jeder Tag, deshalb melde ich mich kurzfristig und begutachte Ihr Fahrzeug zeitnah, damit Ihre Schadensregulierung nicht ins Stocken gerät. Am schnellsten erreichen Sie mich telefonisch unter 0170 / 5650072 oder per WhatsApp.

3. Wie läuft die Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung ab?

Ganz einfach – den Großteil übernehme ich für Sie:

  • Sie melden sich (Anruf, WhatsApp oder Formular), wir vereinbaren einen Termin.
  • Ich begutachte Ihr Fahrzeug vor Ort und erstelle ein neutrales, beweissicheres Schadengutachten.
  • Das Gutachten dokumentiert Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Nutzungsausfall.
  • Auf Wunsch leite ich das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung weiter – die Versicherung des Unfallverursachers trägt sowohl den Schaden als auch meine Gutachterkosten.

Bei Bedarf arbeite ich mit erfahrenen Anwälten zusammen; auch deren Kosten übernimmt bei unverschuldetem Unfall die Gegenseite.

4. Brauche ich nach einem unverschuldeten Unfall überhaupt ein Gutachten?

In den meisten Fällen ja. Ab einem Schaden bei einem PKW von etwa 750 € (Fahrrad 250€) haben Sie als unverschuldet Geschädigter das Recht auf ein unabhängiges Schadengutachten – und die gegnerische Versicherung trägt die Kosten. Das Gutachten sichert Beweise, dokumentiert den vollen Schaden (auch Wertminderung und Nutzungsausfall) und schützt Sie davor, dass die Versicherung den Betrag klein rechnet. Bei einem Bagatellschaden darunter reicht oft ein Kostenvoranschlag – im Zweifel berate ich Sie kostenlos.

5. Reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt – oder brauche ich ein Gutachten?

Ein Kostenvoranschlag zeigt nur die reinen Reparaturkosten. Ein vollständiges Schadengutachten erfasst dagegen auch Wertminderung, Nutzungsausfall sowie Wiederbeschaffungs- und Restwert – also Ansprüche, die Ihnen sonst verloren gehen. Außerdem ist ein neutrales Gutachten beweissicher, falls es zum Streit mit der Versicherung kommt. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt ohnehin die Gegenseite.

6. Was steht mir nach einem unverschuldeten Unfall alles zu?

Mehr, als viele denken. Erstattet werden in der Regel: Reparaturkosten (oder Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden), merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Abschlepp- und Gutachterkosten sowie Anwaltskosten und eine Auslagenpauschale. Welche Posten in Ihrem Fall greifen, hält Ihr Schadengutachten fest. Gern bespreche ich Ihren Fall direkt am Telefon: 0170 / 5650072.

7. Darf ich auch bei einem geleasten Fahrzeug einen eigenen Gutachter wählen?

Ja. Auch als Leasingnehmer haben Sie nach einem unverschuldeten Unfall das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl einzuschalten – Sie sind nicht an den Gutachter der gegnerischen Versicherung gebunden. In der Regel sind Sie über den Leasingvertrag berechtigt, die Schadensabwicklung zu übernehmen. Ich erstelle ein neutrales, beweissicheres Gutachten – wichtig, damit Ihnen bei der Leasingrückgabe keine Nachteile entstehen. Den genauen Ablauf (z. B. die Meldung an die Leasinggesellschaft) besprechen wir kurz vorab.

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Wir bieten umfassende Gutachtensdienste, darunter Unfallgutachten, Haftpflichtschadensbewertung, gerichtliche Gutachten, Kaskogutachten und Leasingrücknahme-Gutachten, um Ihnen bei jeder Art von Fahrzeugschaden kompetent zur Seite zu stehen.

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