Ja, als Geschädigter hast du das Recht, einen freien Gutachter deiner Wahl zu beauftragen. Du bist nicht verpflichtet, den Gutachter der Versicherung zu akzeptieren. Der von dir beauftragte Gutachter wird den Wiederbeschaffungswert deines Fahrrads ermitteln, und die Kosten dafür werden in der Regel von der Versicherung übernommen.