Wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, so können Sie auf einen Mietwagen zurückgreifen. Sind Sie an dem Unfall unschuldig, so werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen. Im Kaskofall sollten Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen ob Sie einen Schutzbrief oder ähnliches haben.