Da Sie nur ein Anspruch auf einen eigenen Gutachter haben, wenn Sie unschuldig in den Unfall verwickelt wurden, so werden die Kosten des Gutachters nicht von der Versicherung übernommen.
Da Sie nur ein Anspruch auf einen eigenen Gutachter haben, wenn Sie unschuldig in den Unfall verwickelt wurden, so werden die Kosten des Gutachters nicht von der Versicherung übernommen.