Wenn die Versicherung nur den Zeitwert erstatten möchte, kannst du auf den Wiederbeschaffungswert bestehen, besonders wenn dieser von einem freien Gutachter ermittelt wurde. Es ist wichtig, mit der Versicherung in Kontakt zu treten und den Gutachterbericht vorzulegen, der den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert ausweist. Wenn es zu Differenzen kommt, kannst du rechtlichen Rat einholen oder eine Beschwerde bei der Versicherung einreichen.