Nein, im Falle eines Haftpflichtschadens haben Sie das Recht, selbst zu entscheiden, welche Werkstatt Ihren Schaden repariert. Es besteht keine Werkstattbindung. Sie können also eine Werkstatt Ihrer Wahl auswählen, um die Reparatur durchführen zu lassen. Falls Sie keine spezifische Werkstatt benennen oder keine Präferenz haben, werde ich eine regionale, markengebundene Fachwerkstatt für die Kalkulation des Schadens heranziehen. Diese Auswahl stellt sicher, dass Ihr Fahrzeug nach Herstellervorgaben und mit entsprechender Fachkenntnis repariert wird.