Was ist der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Gutachten? Warum ist der Kostenvoranschlag so beliebt bei den Versicherungen? Ist ein Kostenvoranschlag wirklich kostenlos? Diese und weitere Fragen werde ich euch beantworten.

Ein Kostenvoranschlag ist nur ein Bruchteil eines Gutachtens

Bevor ich euch den Unterschied hier erkläre, möchte ich erstmal darauf eingehen was ein Kostenvoranschlag überhaupt ist. Ein Kostenvoranschlag besteht aus einer Kalkulation der Reparaturkosten. Und damit habe ich eigentlich schon alles erklärt. Nicht mehr und nicht weniger. Ein Gutachten benötigt hier schon mehr Worte. In einem Gutachten werden alle relevanten Daten ermittelt und niedergeschrieben. Z.B. Fahrzeugwerte, Wertminderung, Restwert, Details bei der Begutachtung, eine genaue Beschreibung des Schadens, Lichtbilder der Beschädigung, Vorschäden oder Altschäden am Fahrzeug, eine Beschreibung des Reparaturweges und einer Kalkulation der Reparaturkosten. Dies ist nur ein kleiner Teil der Informationen die ein Gutachten beinhaltet. Einfach erklärt: ein Kostenvoranschlag ist nur ein Bruchteil eines Gutachtens.

„Viel wichtiger ist die Frage nach den Eigenschaften eines Gutachtens.“

Viel wichtiger ist die Frage nach den Eigenschaften eines Gutachtens. Ein Gutachten hat z.B. die Eigenschaft der Beweissicherung. Sollte die Schuldfrage im nachhinein doch in Frage gestellt werden oder der Fall landet aus irgendeinem Grund unerwartet vor Gericht, so bietet Ihnen das Gutachten genug Informationen um dem Richter die Sachlage zu erklären und um sein Recht zu kämpfen. Hier spielt auch die Neutralität des Gutachters eine wichtige Rolle. Eine weitere Eigenschaft ist die Prognosefähigkeit. Ein Gutachter schätzt die Schadenhöhe der Beschädigung ein und hat die Möglichkeit bei veränderter Sachlage das Gutachten abzuändern. Die nächste Eigenschaft ist die Aussage über die Fahrbereitschaft. Ein Mietwagen ist sehr teuer. Entscheidet der Geschädigte oder seine Werkstatt selbst, dass das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, so ist die Chance hoch, dass Sie auf den Kosten sitzen bleiben. Die Aufgabe des Gutachter ist es, eine genaue Aussage über die Fahrbereitschaft und eventuelle Notreparaturen zu machen. Sollte es eine Möglichkeit geben, das Fahrzeug durch eine Teilreparatur kurzfristig wieder fahrbereit zu machen, ist man natürlich verpflichtet diesen Weg, wegen der Schadenminderungspflicht, einzuschlagen. Der Gutachter geht in seinem Gutachten genau darauf ein.

„Ob es sich um einen Bagatellschaden handelt, werde ich selbstverständlich sorgfältig prüfen, so müssen Sie sich keine Sorgen machen, dass Sie auf den Kosten sitzen bleiben.“

Es stellt sich die Frage: Ab wann darf ich ein Gutachten verlangen? Hier gibt es den Begriff der Bagatellschadengrenze. Kann ein Laie problemlos den Reparaturweg selber richtig einschätzen, so reden wir von einem Bagatellschaden und hier ist ein Kostenvoranschlag völlig ausreichend. Die Bagatellschadengrenze liegt grob zwischen 750-1000€, welche aber in der Praxis nicht immer funktioniert. Ob es sich um einen Bagatellschaden handelt, werde ich selbstverständlich sorgfältig prüfen, so müssen Sie sich keine Sorgen machen dass Sie auf den Kosten sitzen bleiben.

„Die Versicherung geht davon aus, ein Kostenvoranschlag ist immer kostenlos“

Der Versicherung ist es am liebsten wenn lediglich ein Kostenvoranschlag zur Schadensbestimmung erstellt wird, damit könnten sie sich die Kosten für das Gutachten sparen. Die Versicherung geht davon aus, ein Kostenvoranschlag ist immer kostenlos, da Irrt sie sich jedoch stark. In der Regel nimmt die Werkstatt immer 10% der Schadenssumme, da der Aufwand zur Erstellung eines Kostenvoranschlags viel Zeit in Anspruch nimmt. Und auch hier schrecken die Versicherungen nicht zurück diese Kalkulation akribisch auf Sparmöglichkeiten zu prüfen. Sollte ihr Unfall vor Gericht kommen, da die Versicherung nicht alle Kosten übernehmen möchte, reicht ein Kostenvoranschlag nicht aus. Hier sollte ein Gutachten vorliegen. Daher ist die Antwort auf die Frage ob Sie ein Gutachten brauchen: Ja, ist der Schaden oberhalb der Bagatellschadensgrenze sollte immer ein Gutachten erstellt werde.

Was Für Vorteile bietet mir ein Gutachten noch?
Ohne Gutachten keine Wertminderung. Um genau zu sagen ob und in welcher Höhe eine Wertminderung ausfällt, kann nur mit einem Gutachten ermittelt werden. Die Wertminderung im nachhinein festzulegen ist nicht einfach und kann nur in Ausnahmefällen abgegeben werden.

Dokumente für Ihre Fahrzeughistorie: ein Unfallschaden in der Fahrzeughistorie ist immer ein negativer Punkt. Um so wichtiger, dass Sie dafür ein Gutachten haben. So können Sie sich z.B. vor dem Leasinggeber, Kaufinteressenten oder Vermieter besser erklären und haben ein Dokument welche die Sachlage genau beschreibt.

Fazit
Lassen Sie Ihren Gutachter entscheiden ob ein Gutachten oder Kostenvoranschlag bei Ihrem Schaden ausreicht. Gerne können wir uns per Video-Call schon im voraus den Schaden anschauen und dies entscheiden. Als Richtwert gilt: Immer versuchen ein Gutachten zu bekommen. So sind Sie immer auf der sicheren Seite und können sich sicher sein das alle Ansprüche bei der Versicherung gelten gemacht werden können.