Die Versicherung hat Ihnen kurz nach dem Erhalt des Gutachtens ein neues Restwertangebot zugesendet? Sie wollen Ihr verunfalltes Fahrzeug aber gar nicht verkaufen sondern weiternutzen? Wie in diesem Fall der Restwert Ihres Gutachters zur Regulierung herangezogen werden kann und nicht der neue von der Versicherung, erkläre ich Ihnen in folgendem Artikel.

Ist bei Ihrem Fahrzeug ein Totalschaden eingetreten so muss die Versicherung Ihnen den Wiederbeschaffungsaufwand bezahlen. Der Wiederbeschaffungsaufwand berechnet sich aus dem Wiederbeschaffungswert minus dem Restwert. Daraus resultiert: Je höher der Restwert, um so geringer der Wiederbeschaffungsaufwand. Natürlich hat die Versicherung deswegen ein großes Interesse an einem hohen Restwert und wird versuchen dieses zu erhöhen. Sollten Sie die Absicht haben das Fahrzeug an den Restwertaufkäufer zu verkaufen so spielt es keine Rolle wie hoch der Restwert ist, da Sie im Endeffekt mit beiden Beträgen auf den Wiederbeschaffungswert kommen.

So können Sie den neuen Restwert der Versicherung abwehren
Haben Sie aber die Absicht das Fahrzeug weiter zu benutzen, so können Sie den neuen Restwert der Versicherung abwehren. Hierzu müssen folgende Punkte gegeben sein.

    Sie behalten das Fahrzeug mindestens 6 Monate.
    Das Fahrzeug ist verkehrssicher.

    Zu 1: Um den Willen, das Fahrzeug weiter zu benutzen, zu bestätigen, sollten Sie eine Weiternutzungserklärung unterschreiben. In dieser Erklärung unterzeichnen Sie, dass Sie das Fahrzeug noch mindestens 6 Monate weiter nutzen wollen. Sollte das Fahrzeug jedoch gestohlen werden oder kommt es zu einem Totalverlust so können die 6 Monate natürlich frühzeitig beendet werden. Wichtig jedoch: Sollten Sie das Fahrzeug früher verkaufen, so kann die Versicherung die Differenz bei Ihnen nachfordern. Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit eine Weiterbenutzungserklärung zu erstellen

    Zu 2: Wenn Sie das Fahrzeug weiter nutzen wollen, muss es natürlich Verkehrssicher sein. Steht in Ihrem Gutachten „nicht Verkehrssicher“ müssen Sie das Fahrzeug erst wieder in einen Verkehrssicheren Zustand bringen. Hier kann Ihnen Ihr Gutachter die nötigen Informationen dazu geben, was mindestens repariert werden muss.

Fazit:
Wurde Ihr Fahrzeug durch einen Unfall so beschädigt, dass ein Totalschaden eingetreten ist, wird die Versicherung versuchen einen höheren Restwert, wie im Gutachten angegeben ist, zu ermitteln. Wollen Sie das Fahrzeug verkaufen, kann es Ihnen egal sein wie hoch der Restwert tatsächlich ist. Haben Sie aber die Absicht das Fahrzeug zu behalten, so müssen Sie dies der Versicherung mit einer Weiterbenutzungserklärung bestätigen.