Was tun wenn Ihr Fahrrad oder E-Bike beschädigt wurde? Brauchen Sie hierfür wirklich einen Gutachter? Wer zahlt den Gutachter und wo sind dabei Ihre Vorteile?

Das Fahrrad beim Gutachter
Bis vor wenigen Jahren lohnte es sich bei Fahrrädern, aufgrund des geringen Anschaffungspreises, nicht wirklich einen Gutachter einzuschalten. Lediglich bei Rennfahrrädern oder teuren Spezialumbauten wurde ein Gutachter hinzugezogen, wenn mal was beschädigt wurde. Heute ist es jedoch anders. Nicht nur der extreme Preisanstieg bei E-Bikes, auch die Anschaffung durch Leasing macht heute den Gutachter zu einem unverzichtbaren Instrument, wenn es um die Schadenregulierung an Fahrrädern geht. Da Sie als Leasingnehmer verantwortlich für das Fahrrad sind, so ist es wichtig ein Gutachten über den Schaden vorzeigen zu können um so eine Fach- Sachgerechte Reparatur nachzuweisen. Auch die hoch moderne Technik an E-Bikes führt zu Reparaturwegen die für den Laien erstmal nicht nachvollziehbar sind. So müssen z.B. Akkus, die durch einen Anstoß beschädigt wurden, dringend ersetzt werden, da diese durch Haarrisse im Gehäuse sich selbst entzünden können. Auch ein Stoß auf die Achse des Elektromotors kann zum Austausch des Motors führen, wenn hier eine Beschädigung erwartet werden kann. Weiter müssen Fahrradrahmen nach einem Unfall genau untersucht werden da selbst die kleinsten Haarrisse zum Bruch des Rahmens führen kann. Und auch eine Wertminderung ist denkbar.

Wer zahlt den Gutachter?
Wer den Gutachter zahlt kommt immer auf die Sachlage an. Letztlich ist es genau wie beim PKW. Hat Ihnen jemand das Fahrrad beschädigt, so muss dieser für die Schadennebenkosten wie Gutachten, Rahmenvermessung oder Fehlerauslesen aufkommen. Sollten Sie selber an der Beschädigung schuld sein, so müssen Sie selber für die Kosten aufkommen. Haben Sie Ihr Fahrrad Kaskoversichert, so müssen Sie das mit Ihrer Versicherung absprechen ob diese selber einen Gutachter schickt oder ob Sie einen freien Gutachter einschalten dürfen. Ob ein Gutachten erstellt werden muss oder ob ein Kostenvoranschlag ausreicht richtet sich, wie auch beim PKW, nach dem Beschädigungsumfang. Die Bagatellschadengrenze, wie beim PKW von 750€, kann beim Fahrrad jedoch nicht angewand werden.#

Kann jeder Gutachter ein Fahrrad begutachten?
Sie sollten immer darauf achten, dass der Gutachter die fachliche Qualifikation hat ein Gutachten für ein Fahrrad zu erstellen. Ich z.B. habe durch mein Hobby bereits seit Kindesalter an Fahrrädern geschraubt und auch eine spezielle Weiterbildung zum Fahrradsachverständigen gemacht. Hier wurde ich u.a. geschult Rahmenschäden zu erkennen, Schäden an Akkus zu beurteilen und auch Fehlerspeicher an Fahrräder auszulesen.

Was ist mit Mängelgutachten?
Selbstverständlich könne Sie auch einen Gutachter einschalten, wenn Sie ein Mängelgutachten benötigen. Haben Sie Mängel an Ihrem Fahrrad und brauchen ein Dokument, welche die Sachlage genau beschreibt, weil Ihnen der Händler oder der Hersteller nicht glaubt oder Ihr Anwalt sowas benötigt? Ich kann Ihnen gerne ein Mängelgutachten erstellen.

Wo kann Ihr Fahrrad begutachtet werden?
Ob wir das Fahrzeug bei Ihnen, in der Werkstatt oder in meiner eigenen Werkstatt begutachten entscheiden Sie. Manchmal ist es notwendig Messungen durchzuführen die ich nur in meiner Werkstatt durchführen kann. Ich bin auch in der Lage das Fahrrad bei Ihnen abzuholen und später wieder zurück zu bringen.

Fazit
Ein Schadengutachten für ein Fahrrad ist seit dem rasanten Anstieg der Anschaffungskosten und der Leasingmodelle immer wichtiger. Ob ein Gutachten notwendig ist und bezahlt wird ist gleich wie beim PKW. Sind Sie unschuldig müssen die Kosten vom Schädiger oder der Versicherung übernommen werden. Entscheiden Sie selber ob Sie einen Gutachter einschalten wollen oder nicht und melden Sie sich direkt nach einem Unfall bei mir. Ich berate Sie gerne und erkläre Ihnen ihre Regulierungsmöglichkeiten. Auch ein prozesssicheres Mängelgutachten kann ich für Sie erstellen. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, zögern Sie nicht mich zu kontaktieren.