Was genau ist ein Haftpflichtschaden? Warum brauche ich dafür einen Gutachter und warum ist das für mich kostenlos?

Der Haftpflichtschaden

Den Begriff „Haftpflichtschaden“ hat jeder schon einmal gehört, aber was bedeutet der genau? Einfach erklärt: Wurde eine Sache beschädigt, so ist der Schädiger verpflichtet für den Schaden aufzukommen. So ist es im §249 BGB geregelt.
Wurde also mit einem Fahrzeug ein Schaden verursacht, so greift die Haftpflichtversicherung des Schädigers.
Die Versicherung ist also verpflichtet für die Haftung aufzukommen.
Jeder Fahrzeughalter ist verpflichtet eine Haftpflicht-Versicherung abzuschließen. Bei einem Unfall können die Kosten sich schnell summieren. Durch das Gesetzt kann sich jeder Geschädigte darauf verlassen, dass die gegnerische Versicherung für den Schaden aufkommt.

Warum benötige ich bei einem Haftpflichtschaden einen freien Gutachter?

Der Schaden muss erst einmal beziffert werden. Aufgrund der unterschiedlichen Interessen kann dies zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Ein freier Gutachter ist keine Pflicht, aber jedem Geschädigten zu empfehlen.

Würden wir den Schädiger fragen wie hoch der Schaden ist, den er verursacht hat, so würde dieser vermutlich den Schaden so gering wie möglich beschreiben, da dieser (bzw. seine Versicherung) für den Schaden aufkommen muss.


Würden wir den Geschädigten fragen
, würde dieser den Schaden wahrscheinlich deutlich größer beschreiben.
Zudem wissen meist Schädiger und Geschädigter nicht was die Instandsetzung kostet.

Würden wir die Werkstatt fragen, treffen wir auf Fachkräfte, die sich mit der Materie auskennen. Doch leider sind diese Befangen, da hier ein wirtschaftliches Interesse besteht den Schaden so hoch wie möglich zu beziffern.
Auch die Versicherung, kann aufgrund von Befangenheit nicht als Ansprechpartner herangezogen werden. Diese hat ebenfalls ein Wirtschaftliches Interesse, in diesem Fall jedoch den Schaden so gering wie möglich zu beziffern.
Da alle Parteien, die in dem Fall verwickelt sind, zu Bezifferung der Schadenshöhe ungeeignet sind, kommt hier der Gutachter ins Spiel. Letztendlich stellt sich die Frage welche Aussage später vor Gericht vom Richter gewertet werden kann. Der Gesetzgeber sieht vor, einen unbefangenen, durch den Schädiger beauftragen Gutachter mit der Bezifferung der Schadenshöhe zu beauftragen. Der Gutachter ist selbstverständlich zur Neutralität und Schadensminderung verpflichtet. Die Kosten für den Gutachter muss der Schädiger, bzw. seine Versicherung, übernehmen.

Wir brauchen also jemand der das neutral bewerten kann!

In der Praxis versuchen die Versicherungen regelmäßig den Geschädigten zu überzeugen keinen freien Gutachter einzubeziehen und bieten Ihnen einen eigenen Gutachter an. Dabei ist jedoch davon auszugehen, dass der Schaden und somit die Schadenshöhe zu Gunsten der Versicherung ausfällt.

Unbefangen ist ein freier Gutachter und sollte bei jeder Schadensregulierung mit einbezogen werden. Nur so kann der Geschädigte sich sicher sein, sein Schaden wird ordentlich instand gesetzt und Werte wie Wertminderung werden nicht ignoriert.

Fazit:
Nehmen Sie von Ihrem Recht Gebrauch einen freien Gutachter einzuschalten wenn Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt worden sind. Nur so können Sie sich sicher sein das Sie auf keinen Kosten sitzen bleiben und die Regulierung fair und ordentlich durchgeführt wird.

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf und ich berate Sie gerne.