In den meisten Fällen ja. Ab einem Schaden von etwa 750 € haben Sie als unverschuldet Geschädigter das Recht auf ein unabhängiges Schadengutachten – und die gegnerische Versicherung trägt die Kosten. Das Gutachten sichert Beweise, dokumentiert den vollen Schaden (auch Wertminderung und Nutzungsausfall) und schützt Sie davor, dass die Versicherung den Betrag kleinrechnet. Bei einem Bagatellschaden unter dieser Grenze reicht oft ein Kostenvoranschlag – im Zweifel berate ich Sie kostenlos, was sich für Sie lohnt.