Sobald die Schuldfrage geklärt ist und feststeht, dass Sie unschuldig sind, dürfen Sie mit der Regulierung beginnen. Wenn der Fall eindeutig ist, müssen Sie nicht darauf warten, dass sich die gegnerische Versicherung bei Ihnen meldet. Es ist jedoch ratsam, sich eine Haftungsbestätigung von der gegnerischen Versicherung ausstellen zu lassen. Diese Aufgabe übernehme ich gerne für Sie.