Ja, Sie dürfen einen unabhängigen Gutachter beauftragen, auch wenn die Versicherung lediglich einen Kostenvoranschlag fordert. Der Gutachter prüft zunächst, ob ein Kostenvoranschlag für die Schadensregulierung ausreichend ist. Bei größeren Schäden oder wenn Unklarheiten über den Umfang des Schadens bestehen, kann ein detailliertes Gutachten sinnvoll sein, da es eine umfassende und fachkundige Einschätzung des Schadens liefert. Falls der Gutachter zu dem Schluss kommt, dass ein Kostenvoranschlag genügt, kann er diesen erstellen. Diese Beurteilung hängt von der Art und dem Umfang des Schadens ab.