Ja, auch bei einem Fahrradunfall haben Sie das Recht auf einen Nutzungsausfall. Jedoch stellt sich die entscheidende Frage, ob Sie das Fahrrad täglich nutzen. Ein plausibler Grund für einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder ein Ersatzfahrrad wäre beispielsweise, wenn Sie das Fahrrad täglich für den Weg zur Arbeit verwenden. Dies zeigt die Notwendigkeit des Fahrrads für Ihre alltägliche Fortbewegung und unterstreicht, wie wichtig es ist, bei einem Schaden schnell eine Lösung zu finden, um Ihre Mobilität aufrechtzuerhalten. Die regelmäßige Nutzung des Fahrrads für berufliche Pendelfahrten oder andere tägliche Erledigungen macht deutlich, dass ein Nutzungsausfall nicht nur Unannehmlichkeiten mit sich bringt, sondern auch wesentliche Auswirkungen auf Ihren Alltag haben kann.