Bei einem Haftpflichtschaden bekommen Sie immer den Wiederbeschaffungswert erstattet. Dieser Wert entspricht dem Betrag, den Sie benötigen würden, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben. Es kommt vor, dass Versicherungen argumentieren, nur den Sachwert zahlen zu müssen. Doch in Fällen von Haftpflichtschäden ist diese Argumentation falsch. Vertrauen Sie auf meine Expertise und beauftragen Sie mich mit der Begutachtung. So können Sie sicher sein, dass Sie eine Entschädigung erhalten, die dem Wert des beschädigten Fahrzeugs entspricht.