Auch wenn Sie nicht der Eigentümer, sondern lediglich der Leasingnehmer sind, steht Ihnen das Recht auf einen freien Gutachter zu. Dies ist besonders zu empfehlen, da Sie als Leasingnehmer die volle Verantwortung für die Schadensregulierung tragen. Mit einem durch den Gutachter erstellten Gutachten verfügen Sie über ein fundiertes Dokument, das nicht nur die Grundlage für eine einwandfreie Leasingrückgabe im Zusammenhang mit dem Unfallfahrzeug bildet, sondern auch die Höhe der Wertminderung präzise ermittelt. Diese Bewertung der Wertminderung ist von entscheidender Bedeutung, da sie, falls notwendig, auch vor Gericht Bestand hat. Somit sichern Sie sich ab und stellen sicher, dass alle Ansprüche korrekt geltend gemacht werden können, um späteren Unstimmigkeiten bei der Fahrzeugrückgabe vorzubeugen.