Auch wenn Sie nicht der Eigentümer, sondern lediglich der Leasingnehmer eines Fahrrads sind, steht Ihnen das Recht zu, einen freien Gutachter zu beauftragen. Dies ist besonders empfehlenswert, da Sie als Leasingnehmer die Verantwortung für die Schadensregulierung übernehmen. Mit einem durch den Gutachter erstellten Gutachten erhalten Sie ein aussagekräftiges Dokument, das nicht nur eine nahtlose Leasingrückgabe im Zusammenhang mit dem Unfallschaden ermöglicht, sondern auch die Höhe der Wertminderung präzise feststellt. Diese genaue Ermittlung der Wertminderung ist entscheidend, da sie bei Bedarf auch vor Gericht Bestand hat. So gewährleisten Sie, dass alle Ansprüche korrekt geltend gemacht werden können und vermeiden später Unstimmigkeiten bei der Rückgabe des Leasing-Fahrrads.