In einem Haftpflichtschadenfall, bei dem Sie nicht der Verursacher des Schadens sind, werden die Kosten für die Beauftragung eines Gutachters in der Regel von der Versicherung des Schadenverursachers übernommen. Dies gilt vor allem, wenn es sich um einen signifikanten Schaden handelt und die Schuldfrage eindeutig geklärt ist. Kleinere Schäden können jedoch Ausnahmen darstellen, bei denen die Versicherung möglicherweise nur einen Kostenvoranschlag akzeptiert und nicht die Kosten für ein vollständiges Gutachten trägt. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld mit der gegnerischen Versicherung abzustimmen oder rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Kosten für das Gutachten übernommen werden.