Mehr, als viele denken. Erstattet werden in der Regel u.a.:

  • Reparaturkosten (oder der Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden)
  • Merkantile Wertminderung Ihres Fahrzeugs
  • Nutzungsausfall oder ein Mietwagen
  • Abschlepp- und Gutachterkosten
  • Anwaltskosten sowie eine Auslagenpauschale

Welche Posten in Ihrem Fall greifen, hält Ihr Schadengutachten fest – so bekommen Sie, was Ihnen zusteht. Gern bespreche ich Ihren Fall direkt am Telefon: 0170 / 5650072.