Mehr, als viele denken. Erstattet werden in der Regel u.a.:
- Reparaturkosten (oder der Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden)
- Merkantile Wertminderung Ihres Fahrzeugs
- Nutzungsausfall oder ein Mietwagen
- Abschlepp- und Gutachterkosten
- Anwaltskosten sowie eine Auslagenpauschale
Welche Posten in Ihrem Fall greifen, hält Ihr Schadengutachten fest – so bekommen Sie, was Ihnen zusteht. Gern bespreche ich Ihren Fall direkt am Telefon: 0170 / 5650072.

