Prüfung eines Carbonrahmens nach einem Unfall durch den Sachverständigen

Ein abbiegendes Auto touchiert das Hinterrad, der Radfahrer geht zu Boden, das Rennrad rutscht ein paar Meter über den Asphalt. Der Fahrer hat Glück, es bleibt bei Schürfwunden. Das Rad sieht auf den ersten Blick auch nicht schlimm aus: Lenkerband aufgerissen, Schaltgriff verkratzt, am Rahmen ein paar Schrammen im Lack. Der Händler sagt trotzdem, er würde mit dem Rahmen nicht mehr fahren. Der Versicherer des Autofahrers bietet an, Lenkerband und Schaltgriff zu bezahlen.

So oder ähnlich beginnen viele Fälle, die auf unserem Tisch landen. Und fast immer steht dieselbe Frage im Raum: Ist der Carbonrahmen nach dem Unfall noch sicher oder nicht?

Die ehrliche Antwort lautet: Das hängt vom Unfallhergang ab. Nicht jeder Sturz macht einen Carbonrahmen zum Totalschaden. Aber ein unauffälliger Rahmen ist auch nicht automatisch in Ordnung. In diesem Beitrag erklären wir, warum das so ist, wie man Carbon prüfen kann und was Ihnen als Geschädigtem zusteht.

Warum Carbon sich anders verhält als Alu oder Stahl

„Carbon“ ist umgangssprachlich für kohlenstofffaserverstärkten Kunststoff (CFK). Der Rahmen besteht aus vielen Lagen feiner Kohlenstofffasern, die in Harz eingebettet und in Form gebacken werden. Die Fasern tragen die Last, das Harz (die sogenannte Matrix) hält sie in Position und verbindet die Lagen miteinander.

Ein Alurahmen, der einen harten Schlag abbekommt, zeigt das meistens: Er bekommt eine Delle oder verbiegt sich. Beim Stahlrahmen ist es ähnlich. Carbon verformt sich dagegen kaum sichtbar. Ein Schlag kann im Inneren des Laminats Schäden hinterlassen, während die Oberfläche fast unberührt aussieht. Typisch sind:

Delamination: Die einzelnen Faserlagen lösen sich stellenweise voneinander. Von außen sieht man davon in der Regel nichts.

Matrixrisse (Fachleute sprechen auch von Zwischenfaserbrüchen): feine Risse im Harz zwischen den Fasern. Die Fasern selbst sind noch intakt, der Verbund ist aber geschwächt.

Faserbruch: Die Fasern selbst reißen. Das ist der Schaden, den man sieht, wenn ein Carbonteil splittert.

Das Tückische an den ersten beiden Schadensarten ist, dass sie wachsen können. Jede Fahrt, jedes Schlagloch, jeder Antritt belastet die geschwächte Stelle. Dabei werden die benachbarten Fasern stärker beansprucht, und der Schaden kann sich schleichend ausbreiten, bis das Bauteil versagt. Unter Fachleuten wird diskutiert, ob Carbon dabei „schlagartig“ bricht oder ob sich ein Schaden meist vorher ankündigt. Für Sie als Fahrer ist das zweitrangig. Entscheidend ist, dass man den Beginn eines solchen Schadens mit bloßem Auge oft nicht erkennt.

Feiner Riss im Lack eines weißen Carbonrahmens

Bild 1: Ein feiner Riss im Lack. Ob darunter nur der Lack oder auch das Laminat gerissen ist, lässt sich von außen nicht sagen. Genau hier beginnt die Arbeit des Sachverständigen. (Foto: Sachverständigenbüro Moritz Müller)

Carbongabel mit gebrochenen Gabelscheiden

Bild 2: Das andere Ende der Skala. Beide Gabelscheiden sind unterhalb der Gabelkrone gebrochen, die Fasern liegen offen. Hier gibt es nichts mehr zu prüfen. (Foto: Sachverständigenbüro Moritz Müller)

Der Unfallhergang entscheidet

Wir beginnen jede Begutachtung eines Carbonrads mit der Frage, was genau passiert ist. Sie erzählt uns oft mehr als der erste Blick auf den Rahmen.

Wo ist das Rad aufgeschlagen, und womit? Ein Rad, das aus dem Stand zur Seite kippt und mit dem Lenker auf einer Wiese landet, hat eine ganz andere Belastung erfahren als eines, das seitlich von einer Stoßstange getroffen wurde. Auch indirekte Schläge zählen. Wenn sich der Lenker beim Sturz verdreht und der Bremsgriff gegen das Oberrohr schlägt, trifft ein kleiner, harter Gegenstand auf eine dünnwandige Rohrstelle. Das ist eine klassische Ursache für verdeckte Schäden, obwohl der Rahmen selbst nie den Boden berührt hat.

Wir schauen uns deshalb an:

  • welche Stellen des Rads Kontaktspuren zeigen (Lenker, Pedale, Sattel, Schaltwerk, Laufräder),
  • ob Anbauteile verdreht oder verschoben sind, etwa Lenker, Vorbau oder Sattelstütze,
  • ob Kräfte direkt auf Rahmen und Gabel gewirkt haben können,
  • und ob die Spuren zum geschilderten Hergang passen.

Daraus ergibt sich unsere Einschätzung. Bei einem leichten Umfaller mit klar begrenzten Spuren an Anbauteilen kann eine sorgfältige Sichtprüfung ausreichen. Wenn der Rahmen einen direkten Anprall abbekommen hat oder die Spurenlage auf hohe Kräfte hindeutet, raten wir zu einer weitergehenden Prüfung oder zum Austausch. Welche der beiden Varianten sinnvoll ist, hängt davon ab, wie teuer das Rad ist, ob ein gleichwertiger Rahmen noch zu bekommen ist und was eine Prüfung im konkreten Fall überhaupt leisten kann.

Ablaufgrafik: Carbonrad nach einem Unfall – Hergang, Prüfung oder Tausch, Gutachten

Grafik: So gehen wir bei einem Carbonrad nach einem Unfall vor.

Wie man einen Carbonrahmen prüfen kann

Es gibt mehrere Verfahren. Keines davon ist perfekt, und selbst unter Spezialisten gehen die Meinungen darüber auseinander, welches am zuverlässigsten ist.

Sichtprüfung und Abtasten: Der Rahmen wird gereinigt und unter gutem Licht Stück für Stück abgesucht. Dazu gehört das Abtasten auf Unebenheiten. Ein einfacher Trick für Sie selbst: Fotografieren Sie verdächtige Stellen mit dem Blitz Ihres Smartphones. Feine Risse reflektieren das Licht oft deutlicher, als man sie mit bloßem Auge sieht. Eine Sichtprüfung findet aber nur, was an der Oberfläche ankommt.

Kontaktspurenpulver: Damit arbeiten wir bei der Begutachtung sehr gern. Ein extrem feines, meist schwarzes Pulver wird mit einem weichen Pinsel auf die verdächtige Stelle aufgetragen und der Überschuss vorsichtig abgenommen. Das Pulver setzt sich in jeder noch so feinen Vertiefung fest. Haarrisse, die man selbst unter der Lupe kaum erkennt, zeichnen sich danach als deutliche dunkle Linie ab. Auf dem Foto ist das später ein klarer Beleg, auch für den Versicherer. Eine Grenze hat das Verfahren aber: Es zeigt nur, was bis an die Oberfläche reicht. Eine Delamination im Inneren des Laminats macht es nicht sichtbar. Und ob ein Riss nur im Lack sitzt oder bis ins Carbon geht, muss man danach immer noch beurteilen.

Klopftest: Mit einer Münze oder einem kleinen Metallgegenstand wird die Oberfläche leicht abgeklopft. Klingt eine Stelle dumpfer als ihre Umgebung, kann das auf eine Delamination hinweisen. Das ist ein brauchbarer Hinweis, aber kein Nachweis.

Thermografie: Der Rahmen wird durch einen kurzen Wärmeimpuls oder durch Ultraschall angeregt. Eine Wärmebildkamera zeigt dann, wo sich die Wärme anders verhält als im intakten Material, zum Beispiel an einer Delamination. Die Anbieter solcher Prüfungen halten das Verfahren für aussagekräftig, andere Fachleute sehen es kritisch.

Röntgen: Eine Röntgenaufnahme durchleuchtet den Rahmen aus einer Richtung. Risse, die in dieser Richtung nicht sichtbar werden, bleiben verborgen.

Computertomografie (CT): Hier wird aus vielen Richtungen geröntgt und ein dreidimensionales Bild errechnet. Das liefert deutlich mehr Information, ist aber aufwendig und teuer. Auch bei der CT gibt es Berichte über Schäden, die sie nicht zuverlässig gezeigt hat.

Unser Fazit aus der Praxis: Eine Prüfung kann Klarheit schaffen und im besten Fall einen teuren Rahmentausch vermeiden. Eine hundertprozentige Garantie, dass ein Rahmen schadenfrei ist, liefert kein Verfahren. Das ist bei der Frage, wer das Restrisiko trägt, rechtlich von Bedeutung.

Rechtslage: Was Ihnen als Geschädigtem zusteht

Hat ein anderer den Unfall verursacht, haftet er (in der Regel über seine Kfz-Haftpflichtversicherung) für den Schaden an Ihrem Rad. Grundlage ist § 249 BGB: Sie sind so zu stellen, wie Sie ohne den Unfall stünden. Sie können dafür den erforderlichen Geldbetrag verlangen.

Bei einem Carbonrad wird darüber besonders häufig gestritten. Wie weit die Sichtweisen auseinanderliegen können, zeigt ein Rechtsstreit um ein Rennrad mit Carbonrahmen, der durch zwei Instanzen ging.

Das Landgericht Traunstein (Urteil vom 11.05.2018, Az. 5 O 2804/16) hat dem Radfahrer die Reparaturkosten einschließlich eines neuen Rahmensets zugesprochen, obwohl der Versicherer auf einen wirtschaftlichen Totalschaden verwies. Das Gericht hat ausführlich begründet, warum Carbon anders zu behandeln ist: Schäden sind bei Carbonrahmen nicht ohne Weiteres erkennbar. Ein gebrauchter Carbonrahmen mit unbekannter Vorgeschichte ist dem Geschädigten deshalb nicht zuzumuten. Auch eine teure Diagnostik, um den eigenen Rahmen „freizuprüfen“, gehe über das Zumutbare hinaus.

Das Oberlandesgericht München hat das in der nächsten Instanz anders gesehen (Urteil vom 16.11.2018, Az. 10 U 1885/18). Die Reparatur hätte rund 3.800 Euro gekostet, ein vergleichbares Rad wiederzubeschaffen rund 1.450 Euro. Das Gericht hat die aus dem Kfz-Recht bekannte 130-Prozent-Grenze auf das Fahrrad übertragen. Danach werden Reparaturkosten nur bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts ersetzt. Liegen sie deutlich darüber, bekommt der Geschädigte nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich eines etwaigen Restwerts. Zugesprochen wurden deshalb nur rund 1.450 Euro.

Zu den Begriffen: Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um ein gleichwertiges Rad zu kaufen. Der Restwert ist das, was das beschädigte Rad noch wert ist.

Was heißt das für Sie? Das Sicherheitsargument bei Carbon wird von Gerichten ernst genommen. Es setzt aber die Grundregeln der Wirtschaftlichkeit nicht außer Kraft. Umso wichtiger ist ein Gutachten, das nicht nur den Schaden beschreibt, sondern auch sauber begründet, welcher Weg zur Wiederherstellung technisch nötig ist, was ein gleichwertiges Rad kostet und ob es überhaupt ein vergleichbares Angebot gibt. Das Landgericht Traunstein hat zum Beispiel ausdrücklich berücksichtigt, dass es für hochwertige, auf den Fahrer abgestimmte Rennräder keinen nennenswerten Gebrauchtmarkt gebe. Genau solche Punkte müssen im Gutachten stehen, sonst kann sie später niemand würdigen.

Das Gutachten zahlt der Schädiger. Sie dürfen nach einem Unfall selbst einen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragen. Die dafür objektiv erforderlichen Kosten gehören zum Schaden, den der Schädiger ersetzen muss (BGH, Urteil vom 11.02.2014, Az. VI ZR 225/13). Die Entscheidung betraf einen Pkw, die Grundsätze gelten aber für den Sachschaden allgemein.

Typische Einwände des Versicherers

„Es ist kein Schaden am Rahmen zu sehen.“ Bei Carbon ist das kein Argument. Ob ein Schaden vorliegt, lässt sich nur anhand des Unfallhergangs, der Spurenlage und gegebenenfalls einer Prüfung beurteilen. Genau das leistet ein Gutachten.

„Wir schicken unseren eigenen Gutachter.“ Wenn der Versicherer seinen eigenen Gutachter schicken will, sollten Geschädigte ablehnen. Dessen Auftraggeber ist die Gegenseite. Sie haben das Recht, selbst einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen.

„Lassen Sie den Rahmen doch prüfen, dann sehen wir weiter.“ Eine Prüfung kann sinnvoll sein. Klären Sie aber vorher schriftlich, wer die Kosten trägt. Eine Prüfung auf eigenes Risiko müssen Sie nicht vorfinanzieren, nur damit der Versicherer eine Argumentationsgrundlage bekommt.

„Reparieren Sie mit einem gebrauchten Rahmen.“ Das Landgericht Traunstein hat genau das für unzumutbar gehalten, weil bei einem gebrauchten Carbonrahmen niemand weiß, was er schon erlebt hat. Diese Frage ist nicht abschließend geklärt. Das Argument hat aber Gewicht.

So gehen Sie nach einem Unfall mit dem Carbonrad vor

Nicht weiterfahren, auch nicht „nur bis nach Hause“, wenn Rahmen, Gabel, Lenker oder Laufräder aus Carbon einen Schlag abbekommen haben. Lassen Sie sich abholen oder das Rad transportieren.

Fotografieren Sie das Rad möglichst noch am Unfallort, und zwar von allen Seiten, dazu Nahaufnahmen der Kontaktstellen. Die Unfallstelle, Endlage des Rads und Spuren auf der Fahrbahn helfen später bei der Rekonstruktion des Hergangs.

Ändern Sie nichts am Rad. Keinen Lenker geraderichten, keine Teile tauschen, nichts reinigen, bevor der Sachverständige es gesehen hat. Jede verdrehte Klemmung und jede Schramme ist ein Beleg.

Suchen Sie Kaufbeleg, Ausstattungsliste und Rechnungen für nachgerüstete Teile heraus. Bei hochwertigen Rädern macht die Ausstattung einen erheblichen Teil des Werts aus.

Vergessen Sie Helm und Kleidung nicht. Ein Helm, der beim Sturz aufgeschlagen ist, gehört ausgetauscht, auch wenn man ihm nichts ansieht. Beschädigte Radbekleidung, Brille und Zubehör sind ebenfalls Teil des Schadens.

Beauftragen Sie dann einen unabhängigen Sachverständigen, und lassen Sie sich bei Streit mit dem Versicherer von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten. Auch dessen Kosten muss bei klarer Haftungslage in der Regel der Schädiger tragen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Carbon kann innen beschädigt sein, auch wenn außen kaum etwas zu sehen ist.
  • Ob ein Rahmen geprüft oder getauscht werden muss, entscheidet der Unfallhergang, nicht der erste Blick.
  • Kein Prüfverfahren liefert eine hundertprozentige Garantie. Das spielt bei der Regulierung eine Rolle.
  • Gerichte nehmen das Sicherheitsrisiko ernst, wenden aber auch die 130-Prozent-Grenze an. Ein gut begründetes Gutachten ist deshalb entscheidend.
  • Das Gutachten zahlt der Schädiger. Einen Gutachter des Versicherers müssen Sie nicht akzeptieren.
  • Nach einem Sturz mit dem Carbonrad: nicht weiterfahren, fotografieren, nichts verändern.

Häufige Fragen

Darf ich nach einem Sturz mit meinem Carbonrad weiterfahren?
Wenn Rahmen, Gabel, Lenker oder Laufräder einen Schlag abbekommen haben, raten wir davon ab, bis das Rad begutachtet ist. Ein verdeckter Schaden kann unter Belastung wachsen.

Kann man einen Carbonrahmen zuverlässig auf Schäden prüfen?
Es gibt Verfahren wie Kontaktspurenpulver für feine Oberflächenrisse sowie Thermografie, Röntgen und Computertomografie für Schäden im Inneren. Sie können Schäden sichtbar machen, eine vollständige Garantie für Schadenfreiheit liefert aber keines davon. Welches Verfahren im Einzelfall sinnvoll ist, hängt vom Unfallhergang und vom Bauteil ab.

Wer bezahlt das Gutachten nach einem Fahrradunfall?
Hat ein anderer den Unfall verursacht, gehören die erforderlichen Gutachterkosten zum Schaden, den er bzw. seine Haftpflichtversicherung ersetzen muss (BGH, Urteil vom 11.02.2014, Az. VI ZR 225/13).

Muss der Versicherer einen neuen Carbonrahmen bezahlen?
Das hängt vom Einzelfall ab. Das Landgericht Traunstein hat den Austausch gegen ein neues Rahmenset zugesprochen, das Oberlandesgericht München hat in der Berufung die 130-Prozent-Grenze angewendet und nur den Wiederbeschaffungswert zugesprochen. Ein Gutachten, das technische Notwendigkeit und Marktlage belegt, ist deshalb entscheidend.

Gilt das auch für Carbonlenker, Carbonlaufräder und Sattelstützen?
Ja. Die Materialeigenschaften sind dieselben, verdeckte Schäden sind auch hier möglich. Gerade Lenker und Laufräder bekommen bei Stürzen oft direkte Schläge ab.

Wir begutachten Fahrräder und E-Bikes nach Unfällen im Rems-Murr-Kreis und im Großraum Stuttgart, auf Wunsch direkt bei Ihnen vor Ort. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Carbonrad nach einem Unfall noch in Ordnung ist, rufen Sie uns an: 0170 5650072.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Quellen

  • LG Traunstein, Urteil vom 11.05.2018 – 5 O 2804/16 (BeckRS 2018, 30654)
  • OLG München, Urteil vom 16.11.2018 – 10 U 1885/18
  • BGH, Urteil vom 11.02.2014 – VI ZR 225/13
  • § 249 BGB